Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, anhängiges Scheidungsverfahren im Ausland,
Leitsatz
Einem Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB auf Durchführung des Versorgungsausgleichs fehlt die hinreichende Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO, wenn das von dem anderen Ehegatten in Bosnien-Herzegowina betriebene Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.