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01.07.2013 - Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf Un-terlassungserklärungen

Datum der Entscheidung
01.07.2013
Aktenzeichen
2 U 44/13
Normen
UWG § 8 Abs. 4
Rechtsgebiet
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Schlagworte
Wettbewerbsrecht, Unterlassung, Vergleich, Rechtsmissbrauch
Leitsatz
Der Vorschlag eines Vergleichs auf wechselseitigen Verzicht der Abgabe von Unterlassungserklärungen stellt dann keinen Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG dar, wenn er erkennbar als pragmatische Lösung darauf abzielt, ein beiderseits künftiges wettbewerbskonformes Verhalten zu erreichen.