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15.04.2013 - Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens

Datum der Entscheidung
15.04.2013
Aktenzeichen
4 UF 3/13
Normen
BGB § 1684 Abs. 4; FamFG § 26
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Umgangsrecht, Umgangsausschluss, Sachverständigengutachten
Leitsatz
Das Tatsachengericht kann bei 13- und 15-jährigen Kindern gegebenenfalls aufgrund seines persönlichen Eindrucks und unter Berücksichtigung der durch die Kinder bekundeten Erfahrungen auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens die Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss feststellen.