Der Anwaltsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen (AGH) ist auf der Grundlage der §§ 100 - 105 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtet. Er nimmt die ihm zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben als unabhängiges, selbstständiges staatliches Gericht wahr und ist im Land Bremen für die Angelegenheiten des anwaltlichen Berufsrechts zuständig.
Der AGH entscheidet in erster Instanz über alle Streitigkeiten, die den Erwerb oder den Widerruf der Zulassung und sonstige berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Landes Bremen betreffen. Der AGH ist außerdem das zuständige Berufungs- und Beschwerdegericht für die Ahndung schuldhafter Berufspflichtverletzungen.
Die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten werden als verwaltungsrechtliche Anwaltssachen bezeichnet und gemäß § 112c (BRAO) in entsprechender Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geführt. Für die anwaltsgerichtlichen Verfahren sind in erster und zweiter Instanz neben der BRAO ergänzend das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Strafprozessordnung (StPO) sinngemäß anzuwenden.
Beim AGH sind insgesamt 16 Richterinnen und Richter ehrenamtlich tätig. Davon sind 8 Mitglieder im Land Bremen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die anderen 8 Mitglieder sind Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Die Senatorin für Justiz und Verfassung bestellt alle Richterinnen und Richter des AGH für eine Amtszeit von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung der Amtszeit. Sie ernennt außerdem die Präsidentin bzw. den Präsidenten des AGH sowie die Vorsitzenden der beiden Senate. Die Zuteilung der eingehenden Verfahren ergibt sich aus den Geschäftsverteilungsplänen des AGH bzw. der beiden Senate, die auf dieser Homepage veröffentlicht sind.
Die Geschäftsstelle des AGH befindet sich in der Präsidialgeschäftsstelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Justizzentrum Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen und ist während der üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 0421-36158607 und per Telefax unter 0421-36117290 zu erreichen.
Die Geschäftsverteilungspläne und die jeweiligen Änderungsbeschlüsse finden Sie hier:
Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs 2025 (pdf, 33.5 KB)
Geschäftsverteilung des 1. Senats (pdf, 16.2 KB)
Geschäftsverteilung des 2. Senats (pdf, 99.2 KB)