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Erreichbarkeit des Justizprüfungsamtes

Das Justizprüfungsamt ist telefonisch, per Fax und per E-Mail erreichbar:

Tel: 0421 361-58611 oder -58602 oder -58610
Fax: 0421 361-17290
E-Mail: justizpruefungsamt@oberlandesgericht.bremen.de

Anmeldungen für die Pflichtfachprüfung werden nur persönlich entgegengenommen. Es wird um vorherige telefonische Ankündigung gebeten.

Datenschutzerklärung Erste juristische Prüfung

Datenschutzerklärung Erste juristische Prüfung (pdf, 303 KB)

Neues JAPG tritt zum 01.04.2023 in Kraft

Das Gesetz zur Neufassung des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung vom 28. Februar 2023 tritt zum 01.04.2023 in Kraft neues JAPG (pdf, 555.6 KB). Wichtig zu wissen ist, dass angesichts der geltenden Übergangsregelungen (§ 55 Abs. 2 JAPG n.F.) für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.04.2023 aufgenommen haben und sich ab dem 01.04.2023 zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden, die neue Gesetzeslage nur dann Anwendung findet, wenn dies ausdrücklich beantragt wird (einzige Ausnahme: Die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 JAPG n.F. bezüglich der Beteiligung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an der Korrektur der Aufsichtsarbeiten kommt gemäß § 55 Abs. 4 JAPG n.F. für alle Prüflinge ab dem 01.04.2023 zur Anwendung, so dass es in jedem Fall sein kann, dass Ihre Klausuren nicht von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin korrigiert werden). Erst ab dem 01.04.2027 ist eine Prüfung nach „altem Recht“ ausgeschlossen. Bitte überlegen Sie gut, bevor Sie eine Prüfung nach „neuem Recht“ beantragen, da die neue Rechtslage einige Änderungen mit sich bringt und eine einmal getroffene Wahl auch für etwaige Wiederholungsprüfungen einschließlich der Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung gilt (zugleich ist derzeit eine Wahl des „neuen Rechts“ für eine Wiederholungsprüfung bzw. Prüfung zur Notenverbesserung noch nicht möglich, § 55 Abs. 3 S. 1 JAPG n.F.). Z.B. steht nach „neuem Recht“ der Notenverbesserungsversuch nur noch Freiversuchskandidatinnen und -kandidaten offen. Dafür ist die Prüfungsreihenfolge der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung nach „neuem Recht“ frei wählbar und die Freiversuchsfrist wird auf Antrag für alle, die die Schwerpunktbereichsprüfung bereits absolviert haben, um ein Semester verlängert. Zur ersten Orientierung finden Sie unten in der „Übersicht“ unter „Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach „altem Recht““ und unter „Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach „neuem Recht““ jeweils aktualisierte Informationen und unter „Formulare“ die entsprechenden Anmeldeunterlagen nebst Merkblatt. Letzteres finden Sie ebenfalls unter „wichtige Mitteilungen“.

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