Schlagworte
Allgemeines Zivilrecht, Onlineticket Verkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisnebenabreden
Leitsatz
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets, die Preisnebenabreden enthalten (hier: „Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR“, „ticketdirekt – das Ticket zum Selbstausdrucken… 2,50 EUR“) sind unwirksam.